Guten Morgen vielen Dank für die Mühe!
Das deckt sich mit meinem Telefonat mit Eibach. Dort sagte mir ein Techniker auch, dass bei nicht vorhandener ABE oder vorliegenden TÜV Gutachten in der Regel eine Einzelabnahme folgen muss. Jetzt kommt das große aber:
er sagte auch dass alle Platten unter D1 damit versehen sind dass die allgemeinen Gutachten für baugleiche oder Baugruppen oder ähnliche Fahrzeuge als Vergleichsgutachten heranzuziehen sind, und eine Eintragung damit in der Regel kaum Probleme macht. Er sagte häufig wisse die Prüfstelle dies aber nicht. Man sollte dann unbedingt darauf hinweisen. Da du nun rausgefunden hast, dass die EWG 1034 der 185 PS Facelift ist und die 1005 der 170 PS wäre ja genau dieser Fall gegeben.