Richtig in der StVZO ist vorgeschrieben, dass der Tacho immer mind. 3 km/h voreilen muss. Er darf niemals genau, oder gar zu wenig anzeigen.
Ist z.B. wichtig, wenn man Räder montiert, die einen größeren Abrollumfang haben.
Wenn ich mich richtig erinnere "waren" es früher:
...als Mindestwert die tatsächliche Geschwindigkeit
und maximal 7% zu viel.
Der Tageszähler durfte, weil damals mechanisch, um einige Prozentpunkte +/- abweichen, meine mich an 4% zu erinnern.
Aber das war früher, ob das heute noch so ist?
EDIT:
Habe etwas herum gesucht.
Es gibt zum einen die STVZO und dazu ergänzend EU Richtlinien.
z.B.: https://www.jurion.de/gesetze/eu/31975l0443 und noch weitere.
Darin gibt es eine Formel die wohl in etwa darauf hinaus läuft das es bis zu 10% + 4km/h zu viel sein darf aber nicht muss,
also nie zu wenig, aber eben auch durchaus der exakte Wert dargestellt werden darf,
oder interpretiert das jemand anders?
Bei diesen komischen +4km/h wundere ich mich,
ob das die von Der_Hammer angepeilte Mindest-Mehranzeige ist?
...vielleicht um die diversen Reifentypen abzudecken, damit der Tacho ja nie zu wenig anzeigt?
Sonst könnte ich mir überhaupt nicht vorstellen das der Tacho mindestens x% zu viel anzeigen muss.
Desweiteren findet man in diversen Foren dann sogar noch Information das es Baujahr bezogene Unterschiede gibt.
Zum einen bei älteren Fahrzeugen vor 1991 bis zu 7% zu viel und danach eben die aus der oben genannten Richtlinie bis zu 10% plus 4 km/h zu viel.
Aber letztendlich hat die Tacho Anzeige ja nichts direkt mit dem Tageskilometerzähler zu tun.
Der darf ja laut STVO +/- 4% abweichen.
Vielleicht ermittelt der BC tatsächlich die ODO mit anderen Werten als der Tageskilometerzähler.