Hallo,
grundsätzlich spielt die Art bzw. Typ des Fahrzeugs hier keine Rolle.
Da das Fahrzeug auch Privat genutzt werden soll greift hier die 1%-Regelung.
Das bedeutet daß 1% des Listenneupreises monatlich, als geldwerter Vorteil, auf dein Einkommen drauf gerechnet wird
und du darauf dann die Einkommensteuer bezahlen mußt.
Der Haken dabei ist eben daß die 1% nicht vom realen Kaufpreis, sondern vom Listenneupreis berechnet werden,
d.h., je nach Ausstattung, monatlich irgendwas um die 600€ statt um die 400€.
Dies trifft selbst auf Gebrauchtwagen zu.