Weiß jemand wie es geregelt ist, wenn Ford den Liefertermin überschritten hat, ob und wenn ja ab wann man einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat?
Mein Nachbar hatte bei Opel einen bekommen für ca 3 Monate.
Weiß jemand wie es geregelt ist, wenn Ford den Liefertermin überschritten hat, ob und wenn ja ab wann man einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat?
Mein Nachbar hatte bei Opel einen bekommen für ca 3 Monate.
Weiß jemand wie es geregelt ist, wenn Ford den Liefertermin überschritten hat, ob und wenn ja ab wann man einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat?
Mein Nachbar hatte bei Opel einen bekommen für ca 3 Monate.
Ich bin mir da nicht sicher, aber ich glaube man hat gar keinen Anspruch darauf, da es sich um einen unverbindlichen Liefertermin handelt.
Alles andere ist ein freundliches entgegenkommen des Autohauses für Exklusiv- oder Geschäftskunden, die dem Autohaus einen ordentlichen Umsatz bescheren.
DIch bin mir da nicht sicher, aber ich glaube man hat gar keinen Anspruch darauf, da es sich um einen unverbindlichen Liefertermin handelt.
Alles andere ist ein freundliches entgegenkommen des Autohauses für Exklusiv- oder Geschäftskunden, die dem Autohaus einen ordentlichen Umsatz bescheren.
danke, klingt logisch
Es spielt keine Rolle ob der Liefertermin unverbindlich oder verbindlich ist - bei Überschreitung und nach Setzen einer Frist, hat man Anspruch auf Schadensersatz (z.B. in Form eines kostenlosen Leihwagen oder eben Geld). Das ist u.a. in den AGB geregelt - schau einfach mal in den Anhang des Kaufvertrags. Allerdings wird sich dein Autohaus auf höhere Gewalt berufen (Covid, Halbleiter, Krieg).
Interessant wäre, ob jemand seinen Anspruch schon mal gestellt hat und was dabei rausgekommen ist.
Bei VW gibt es z.T. nämlich auch kostenlos ein Leihfahrzeug.
Hier dürfte ActiveIngo sehr gut Bescheid wissen. Evtl. kann er ein kurzes Statement abgeben, wie das aussieht.
Wir durften gnädigerweise den Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit verlängern bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeugs bei gleichbleibenden Kosten + Gebühren durch überschreitung der km
Ganz egal ist das mit dem unverb. und verb. Liefertermin nicht!
https://www.zeit.de/mobilitaet/201…w.google.com%2F
ZEIT ONLINE | Das lange Warten auf den Wagen
Lieferverzug bei Neuwagen: Rücktritt/Rechte | autozeitung.de
Es spielt keine Rolle ob der Liefertermin unverbindlich oder verbindlich ist - bei Überschreitung und nach Setzen einer Frist, hat man Anspruch auf Schadensersatz (z.B. in Form eines kostenlosen Leihwagen oder eben Geld). Das ist u.a. in den AGB geregelt - schau einfach mal in den Anhang des Kaufvertrags. Allerdings wird sich dein Autohaus auf höhere Gewalt berufen (Covid, Halbleiter, Krieg).
Interessant wäre, ob jemand seinen Anspruch schon mal gestellt hat und was dabei rausgekommen ist.Bei VW gibt es z.T. nämlich auch kostenlos ein Leihfahrzeug.
Habe mir die AGB mal angesehen. Ich kann diverse Schadensersatzansprüche geltend machen. Von einem Leihwagen oder eine Mobilitätsgarantie steht da nichts.
bbob: ich bin die Artikel nur überflogen, aber der Unterschied zw. verbindlich und unverbindlich wird doch dort ganz gut aufgelöst. Um den Händler in Verzug zu setzen, benötigt es beim unverbindl. Liefertermin eine schriftliche Fristsetzung.
Mattes415: und da greifen dann die gesetzlichen, bzw. vertraglichen Regelungen. Im KV/AGB steht nichts von Leihwagen, aber Schadensersatz. Ein Leihwagen wäre halt dann eine individuelle Abrede.
In den verlinkten Artikeln wird ja auch kurz erwähnt was höhere Gewalt ist - eine gesetzl. Regelung gibt es dafür ja offenbar nicht -> Ein unvorhersehbares Ereignis, damals sicher Covid und Halbleitermangel, heute leider Krieg und Sanktionen in Ländern von Zulieferern.
Ich drücke jedem die Daumen, dass der Bus bald kommt. Ich mag unseren, auch wenn er heute wegen leuchtender Motorregelungskontrollleuchte in die Werkstatt muss (bei 7.800km)
soweit vollkommen richtig, so einfach sollte es eigentlich sein, wenn da nicht die katastrophalen Verhältnisse auf dem Gebrauchtmarkt wären bzw. Preisexplosionen beim Bestandsmarkt.
4 Jahre alter FTC mit knapp 60k km hätte Stand Januar 2022 knapp 3.000€ mehr gekostet als eine Neubestellung.
Unser FTC war im Juli 2022 bereits 15.000€ mehr wert als bei Bestellung.
Wen das Geldbeuteltechnisch nicht tangiert, dem sei es gegönnt nach deiner Weise ein Auto kaufen zu können, ich gönne es jedem. Bei uns ist es eine einmalige Rieseninvestition, die wir uns eine sehr lange Zeit nicht mehr leisten werden können bzw jetzt wohl gar nicht mehr leisten könnten.
Soll heissen, jedem das Seine einfach wäre schön, dafür gibt's aber einfach zu viele individuelle Situationen, die zur Bestellung geführt haben statt des Direktskaufs wie bei dir.
Hallo, genau diese katastrophalen Verhältnisse auf dem Gebrauchtwagenmarkt und die Tatsache, dass ich für einen Neuwagen (kein Re-Import) bei einem Händler zum LP 2022 immerhin ca. 30 % Rabatt (vergleichsweise zum alten LP 2021 sind das ca. 20 %) bekommen habe, hatte mich im August 2022 bewogen dem - sorry- Affentheater meines Internetanbieters mc tschüss zu sagen. Die Rabattdifferenz habe ich nicht gern hingenommen, aber bei der Geldentwertung gehe ich davon aus, dass meine Entscheidung nicht verkehrt war. Und ehrlich, ich habe es bisher nicht bereut. Meine Bestellung vom 06.10.2021 (ähnliches Datum für ein fast identisches Fahrzeug, wie bei einem weiteren Besteller aus DD) habe ich somit für einen anderen Kunden abgetreten. Aus den Beiträgen im Forum ist für mich erkennbar, dass ich bis heute höchstwahrscheinlich noch keinen neuen FTC fahren könnte, wenn ich nicht so gehandelt hätte.
VG aus DD Franko1956
Mal eine Frage in die Runde - habt ihr nach Ablauf der 6 Wochenfrist vom unverbindlichem Liefertermin euren Händler schriftlich in Verzug gesetzt? Gibt es irgendwelche Vor - oder Nachteile dies zu tun wie zum Beispiel Schadensersatz Anspruch im Falle einer Nichtlieferung oder ähnlichen Szenarien? Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Also ich persönlich bin froh wenn ich das Auto überhaupt bekomme. Da sind Schadenersatzansprüche bestimmt nicht hilfreich. Außerdem sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Besonders in Deutschland und der Automobilindustrie
Also ich persönlich bin froh wenn ich das Auto überhaupt bekomme. Da sind Schadenersatzansprüche bestimmt nicht hilfreich. Außerdem sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Besonders in Deutschland und der Automobilindustrie
Geanu so seh ich das auch! Die händler sind doch eh schon genug gebäutelt warum muss man dann zusätzlich Theater machen? Ich bin froh wenn ich mein Busle krieg und alles soweit klappt!
Harry86 fände ich auch interessant. Auch wenn ich glücklicherweise nicht betroffen bin.
Verstehe hier auch die Schutzhaltung einiger gegenüber den "Händlern" nicht. Klar bekommen die ihr Fett weg, halten aber auch die Hand auf wenn es läuft. Das ist Teil des Jobs, wenn's auch im Falle TC extreme Züge annimmt.
Wenn ich meine vertraglichen Pflichten nicht erfülle - z.B. Zahlung des Kaufpreis - dann wird der Händler auch seine vertraglichen Rechte durchsetzen. Warum sollte man hier nicht für sein Recht einstehen? Der TC kommt deswegen nicht eher, aber vllt. erhält man ein paar Tsd.€ Schadensersatz oder dringend benötigte Ersatzmobilität.
Kurze Info in die Runde, laut Tracker legt morgen die Coral Leader in Bremerhaven an. Dürften also wieder einige FTCs von Bord gehe. (Hoffentlich auch mein bestelltes Fahrzeug 🙃)
Kurze Info in die Runde, laut Tracker legt morgen die Coral Leader in Bremerhaven an. Dürften also wieder einige FTCs von Bord gehe. (Hoffentlich auch mein bestelltes Fahrzeug 🙃)
Gestern Abend auch das Schiff in Koper. Sollten auch wieder welche dabei sein.
Gestern Abend auch das Schiff in Koper. Sollten auch wieder welche dabei sein.
Welches war das?
Gestern Abend auch das Schiff in Koper. Sollten auch wieder welche dabei sein.
Sehr cool, angeblich soll meins auf einen der beiden Schiffe sein des wär ja der Hammer
Harry86 fände ich auch interessant. Auch wenn ich glücklicherweise nicht betroffen bin.
Verstehe hier auch die Schutzhaltung einiger gegenüber den "Händlern" nicht. Klar bekommen die ihr Fett weg, halten aber auch die Hand auf wenn es läuft. Das ist Teil des Jobs, wenn's auch im Falle TC extreme Züge annimmt.
Wenn ich meine vertraglichen Pflichten nicht erfülle - z.B. Zahlung des Kaufpreis - dann wird der Händler auch seine vertraglichen Rechte durchsetzen. Warum sollte man hier nicht für sein Recht einstehen? Der TC kommt deswegen nicht eher, aber vllt. erhält man ein paar Tsd.€ Schadensersatz oder dringend benötigte Ersatzmobilität.
Ich kann dich verstehen, kann aber auch die Vorredner verstehen die nicht auf das "Recht" pochen wollen.
Persönlich war ich mir recht lang unsicher ob ich rechtlich etwas einleiten soll oder nicht. Da ich aber eine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutz habe und ich eigentlich auch mir nicht den Aufwand machen will, lasse ich es sein. Bin auch froh zu diesen Konditionen ein Fahrzeug zu bekommen.
Da ich ein recht gutes Verhältnis zum Händler habe, hoffe ich auf etwas Kulanz der langen Wartezeit um ggf. die Garantieverlängerung günstiger zu bekommen. Es hat da auch schon sowas anklingen lassen.
Sehr cool, angeblich soll meins auf einen der beiden Schiffe sein des wär ja der Hammer
Ist echt cool, allerdings ist die Frage wie lange es dann noch dauert bis die Fahrzeuge beim jeweiligen Händler eintreffen?!
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