Die höhere Gewalt sehe ich nicht. Bei AB gabs Corona und mögliche Lieferengpässe bei Halbleitern und Halbzeugen bereits.
Der Schaden liegt in der Kaufpreisdifferenz zu einem verfügbaren vergleichbarem Fahrzeug.
In sofern hat der Vertragspartner in dem Fall genau diese Differenz bis zu einem meist in den AGB festgelegen Höchstwert zu tragen.
Ich denke die meisten Händler werden sich durch das Kleingedruckte schon entsprechend abgesichert haben; z.B. hier:
"aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien (einschließlich Covid-19 und entsprechende unmittelbare und mittelbare Auswirkungen, z.B. durch gesetzliche gerichtliche oder behördliche Maßnahmen), Feuer oder anderer unvorhersehbarer"...