ich habe welche drauf .
Hi, sag mal, jetzt wo ich genauer hinschaue, sind das Radhausverbreiterungen?
ich habe welche drauf .
Hi, sag mal, jetzt wo ich genauer hinschaue, sind das Radhausverbreiterungen?
Hallo,
ich habe jetzt antwort von Ford bekommen.
Sie schreiben: "Nach der Suche in unserem Teilesystem, kann ich Ihnen bestätigen, dass das Transit Custom Leichtmetallrad 18" 10-Speichen-Design, silber - 1775678 (Transit Custom Leichtmetallrad 18" 10-Speichen-Design, silber 08/2012 – 01/2018 ARTIKELNR. 1775678) mit Ihrem Ford mit der Fahrgestellnummer WF03.............. (da hatte ich meine FIN angegeben) kompatibel ist. Bitte überprüfen Sie vorm Kauf die für Ihr Fahrzeug zugelassenen Rad- und Reifenkombinationen, diese können Sie in Ihren Fahrzeugpapieren finden. "
Ich habe dann nachgefragt: "...in der Zulassung sind lediglich 16 Zoll Felge eingetragen. Wenn ich mit den unten aufgeführten Felgen also zur Einzelabnahme gehe, werden die Kollegen nach der zulässigen Achslast der Felgen fragen, können Sie hier etwas mitteilen oder gibt es gar ein Gutachten für die Felgen?"
Darauf habe ich folgende Antwort bekommen:
"....Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen leider keinen weiteren Dokumente zur Verfügung stellen können. Wir haben leider keine TÜV Gutachten, ABE oder sonstige Papier von unseren Rädern. Diese werden mit dem Fahrzeug homologiert und stehen im WVTA (Whole Vehicle Type Approval). Wir unterstützen nur die Größen die auch im COC Papier aufgelistet sind. ..."
Was heißt das jetzt genau? Muss ich damit nicht zur Einzelabnahme?
Beste Grüße
Micha
Hallo Micha,
eigentlich wollte ich Dir nur schreiben: Schau bitte im COC (certificate of conformity) Deines KFZ nach. Dort ist einerseits die werkseitig ausgelieferte Rad-/Reifen-Kombination für Dein KFZ aufgelistet. Die wird in der Zulassung/dem Fahrzeugschein meiner Erfahrung nach eingetragen. Des Weiteren sind am Ende weitere mögliche/zugelassene Kombinationen aufgeführt. Normalerweise dürfen die auch gefahren werden.
Allerdings habe ich gerade erst gesehen , dass dort eine Einschränkung hinsichtlich der Emissionen steht. Die ist bei mir wunderbar juristisch formuliert: "Alternativer Reifen mit abweichenden Emissionswerten".
Es wäre interessant zu wissen, ob die anderen Kombinationen nun ohne weiteres gefahren werden dürfen, oder nicht. Wenn sie Auswirkungen auf die Emissionen hätten, dann hätte es natürlich auch Auswirkungen auf die KFZ-Steuer - positiv oder negativ. Vielleicht weiß das hier jemand?
Ich habe meine Eintragungen mal als Bild angehängt.
Viele Grüße
Matthes
Danke für die Info.
Bei mir ist die einzige Alternative 185/75/R16
Hi, sag mal, jetzt wo ich genauer hinschaue, sind das Radhausverbreiterungen?
Ja ... die sind bei vielen (den meisten) Zubehörfelgen mit abweichenden Größen Pflicht!
(Bitte zu allen alternativen Felgen auch die Details in der ABE etc. lesen)
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