Hallo,
bisschen ne Grau-Zone...
Die "gelben" Kurzzeit-KZ, eigentlich richtig 5-Tages-KZ mit dem gelben Rand, darf man nur für ein Auto mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) nehmen, Ausnahme ist die direkte Fahrt zur Überprüfung bei TÜV, Dekra o.ä. im gleichen oder angrenzenden Zulassungsbereich.
Beispiel:
Du verkaufst Oppas Auto an MAX, der fährt damit direkt zur Dekra im gleichen Ort. Das ist OK.
Du verkaufst in Berlin das Auto an Max, der damit nach München fährt. Das geht nicht!
Aber du weißt ja sowieso nicht, was der Käufer macht, wenn er von dir wegfährt...von daher who cares.
Es ist auch vollkommen irrelevant, was mit der Nachuntersuchung ist. Der Hobel hat keine gültige HU. Ist auch so, wenn zwar noch bis Mai 23 HU gültig gewesen wäre, du aber im April 23 schon fährst und da durchfällst.
Die Kurzzeitkennzeichen dürfen mittlerweile auch nur am "Auto-Standort" erworben werden, alles andere geht rein rechtlich auch nicht mehr. Stellt aber immer wieder Leute vor Probleme...
Das wichtigste ist seit eh und je, Autoverkauf grundsätzlich nur abgemeldet! Lasst niemanden mit euren KZ wegfahren, auch wenn in Kaufvertrag solche Klauseln wie "Übergabe um Uhrzeit am Datum, Käufer meldet sofort um" drin stehen. Hab schon genug gehört, gesehen...
Diese Geschichte mit SuperDuperAnkaufstation würde ich lassen, da wäre mir die Zeit zu schade. Die machen dir nur den Mund wässrig, wenn du da bist wird alles madig gemacht...