Also..
Hier nun die offizielle Antwort dazu von Ford... bzw. einem *Spezialisten*...!!!
Sehr geehrter Herr Wodicka,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dass Sie sich für einen Ford Grand Tourneo Connect entschieden haben, freut uns. Umso mehr bedauern wir daher die von Ihnen geschilderten Reklamationen nach so kurzer Betriebszeit sowie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Grundsätzlich können wir Ihnen versichern, dass wir bei der Produktion unserer Fahrzeuge im Interesse unserer Kunden hohe Qualitätsansprüche zugrunde legen. Trotz umfangreicher Qualitätskontrollen und langwieriger Dauertests ist jedoch nicht auszuschließen, dass im täglichen Gebrauch Beanstandungen auftreten können. Vor eventuell auftretenden Beanstandungen schützt Sie aber die Ford Neuwagengarantie oder im Anschluss daran der Ford Protect Garantie-Schutzbrief, wenn Sie sich für Ihn entschieden haben.
Zum Punkt Leihfahrzeug teilen wir Ihnen mit, dass nach den Bestimmungen der Ford Neuwagengarantie weder die Ford-Werke noch unsere Ford Händlerorganisation dazu verpflichtet sind, einen Kunden - im Falle einer berechtigen Reparatur im Sinne der Ford Neuwagengarantie - mobil zu halten.
Selbstverständlich wissen wir, dass Werkstattbesuche einen zeitlichen und logistischen Aufwand bedeuten, aber einzig der Ford Vertragspartner vor Ort entscheidet, ob und zu welchen Konditionen er Ihnen ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine anderslautende Antwort geben können und hoffen, dass Sie zukünftig Ihren Ford genießen können.
Bitte antworten Sie nicht direkt auf unsere E-Mail. Bei Bedarf nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse des Ford Kundenzentrums kunden@ford.com oder das Kontakt-Formular auf http://www.ford.de/.
Mit freundlichen Grüßen
Kind regards
Joachim Medler
Spezialist
Ford Kundenzentrum