Klasse, danke. Das hilft. Ich werde auch nochmal versuchen, direkt bei der Zulassungsbehörde anzurufen.
Viele Grüße, Stefan
So geht das, drei Dinge sind dabei zu beachten:
1. Sind die Papiere des neuen Fahrzeuges noch "jungfreulich", also ohne Vorbesitzer, dann ist das kein Problem. Nur müssen diese und die des alten Fahrzeuges gleichzeitig vorgelegt werden. Wichtig ist, dass das neue Fahrzeug nicht bereits schon auf einen anderen Namen angemeldet war.
2. Wenn doch (dann muss es auch einen Fahrzeugschein Teil 1 besitzen), ist zu beachten, dass die Ummeldung (des Kennzeichens) vom alten auf das neue Fahrzeug zumindest in DD nur dann innerhalb eines Tages (also direkt am Schalter) möglich ist, wenn das neue Fahrzeug vorher abgemeldet (dazu muss der Fahrzeugschein Teil 1 und das Kennzeichen ungültig gestempelt sein). Achtung für die roten Überführungskennzeichen gelten gesonderte Regeln. Hat das neue Fahrzeug bereits einen Halter (Vorbesitzer),also ein ordentliches Kennzeichen so dauert der Spaß in DD i. R. zwei Werktage (selbst schon so erlebt). und
3. Man sollte in keinem Fall (zumindest in DD) mit dem alten Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, das darf man nämlich in DD nach dessen Abmeldung/Ummeldung auf das neue Fahrzeug (das Kennzeichen gilt ja nun nur für das neue Fahrzeug) nicht mehr im öffentlichen Bereich bewegen. Obwohl dies m. Wissens in anderen Gemeinden anders gehandhabt wird, ist dies in DD leider so.
Ansonsten viel Spaß und nicht vergessen den Termin zur Ummeldung per Internet rechtzeitig zu buchen, sonst geht gar nichts.....
VG Franko