Die juristische Einschätzung ist in meinen Fall ziemlich eindeutig. Eine Fristsetzung ist keine Ablehnungsandrohung oder Rücktrittserklärung. Diese muss klar erkennbar sein. Behandelt der Händler eine Fristsetzung als Rücktritt macht er sich vertragsbrüchig.
Ich stehe mit dem Händler in Kontakt. Der hat das gemacht was jeder gute Kaufmann machen würde. Hier ist Sixt eindeutig zu weit gegangen. Die haben den Fehler gemacht, zugegeben, dann aber gemerkt, dass es teuer wird und sich versucht sich rauszuwinden. Ich werde hier berichten wie es weiter geht.
Und ein dürfen wir nicht vergessen! Vor einem Jahr waren noch andere Zeiten. Wenn ich bedenke, dass mein Zweitwagen in 4 Jahren gerade mal 4000 EUR Wertverlust gemacht hat, ist das sicherlich eine andere Zeit (KP 20.800 € jetzt wert 17.000- 19.000 €).
Ich bin gespannt und bleibe mal am Ball.....
Wie lange war denn die Frist, die Du ihm gegeben hast?
Weil, hab´s gerade schon mal geschrieben, wenn man mir eine Frist setzt, wo ich auf Anhieb erkenne, dass diese niemals einhaltbar ist, kommt das für mich einer Stornierung gleich und ich biete das Auto anderweitig an.
Ist ja logisch, oder?