Grundsätzlich muss somit der Ersatzwagen kostenlos sein, desweiteren muss man sich nicht mit einem Kleinwagen zufrieden geben sondern eine Klasse kleiner als das eigene.
Du musst sofort ein Schreiben aufsetzen mit definiertem Aushändigungstermin der dem Entspricht was die Reparatur in Anspruch genommen hätte mit dem Vorbehalt von Schadenersatz. Hier würde ich 10 Tage aus dem Bauch heraus ansetzten. Wenn die Frist nicht eingehalten wird sofort einen ausgefüllten Vorvertrag mit dem zukünftigen Käufer an das Autohaus schicken und den Betrag einfordern wegen entfall und den Rechtsanwalt nicht vergessen zu erwähnen.
Vielen Dank für die prompte Antwort.